Sternedarstellung für Ferienunterkünfte


Korrekte Sternedarstellung in der Werbung

In Werbemitteln muss den 8-zackigen Sternen, die durch die DTV-Klassifizierung erworben werden, ein F vorangestellt werden. Ist es auf den ersten Blick und eindeutig erkennbar, dass es sich um eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder um Ferienzimmer handelt (z. B. Ferienwohnung Regina ) kann in der Werbung auf das F verzichtet werden.

DTV-Klassifizierung 5 Sterne

Objektbezogene Darstellung

  1. Die DTV-Sterne dürfen nur bei den tatsächlich klassifizierten Ferienunterkünften (Ferienhaus, Ferienwohnung oder Ferienzimmer) verwendet werden.
  2. Eine deutliche Abgrenzung zwischen nichtklassifizierten Ferienunterkünften bzw. nicht bewerteten Betriebsteilen und der Sternewerbung für klassifizierte Ferienunterkünfte muss erkennbar sein.
  3. Wichtig! Nichtklassifizierte Ferienunterkünfte dürfen nicht mit den Sternen beworben werden.
  4. Die Sternewerbung für das gesamte Haus (neben dem Logo oder Hausnamen, z. B. Haus Regina F ) ist nur zulässig, wenn alle klassifizierten Ferienunterkünfte des Hauses mit dem einheitlich beworbenen Sterneergebnis ausgezeichnet wurden (nicht aber bei unterschiedlichen Klassifizierungsergebnissen).

 

Gültigkeitsdauer der DTV-Klassifizierung: 3 Jahre

  1. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Werbung mit der DTV-Klassifizierung in sämtlichen Werbemitteln einzustellen (Klassifizierungsschild/-Urkunde, Gastgeberverzeichnis, Hausprospekt, Internet, DTV-Etikettenaufkleber, sonstige Sterneprodukte)
  2. Unzulässige Werbung verstößt gegen das Urheber- und Markenrecht des DTV. 
  3. Bei Werbeanzeigen der Gastgeberin bzw. des Gastgebers sollten die Angaben anhand der Urkunde belegt werden.

 

Klassifizierungsurkunde

  1. Für jede klassifizierte Ferienunterkunft bekommt die Gastgeberin bzw. der Gastgeber von der Prüforganisation eine Urkunde.
  2. Auf der Urkunde ist die klassifizierte Ferienunterkunft bezeichnet, die maximale Belegung, das Klassifizierungsergebnis und die Gültigkeitsdauer.
  3. Die Urkunde soll sich in der klassifizierten Ferienunterkunft befinden (Infomappe, an der Wand).

      Musterbeispiel einer Klassifizierungsurkunde für Ferienwohungen im Design ab 2022:

Muster Urkunde ab 2022

 

Maximale Belegung

Bei der DTV-Klassifizierung wird die maximale Belegung der klassifizierten Ferienunterkunft festgelegt. Die Gastgeberin bzw. der Gastgeber ist an diese Festlegung gebunden und verpflichtet die angegebene Personenzahl konsequent in allen Werbemitteln beizubehalten und zu kommunizieren.

 



Preisangaben in der Werbung

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